Die maßgeschneiderte Lösung für Ihren landwirtschaftlichen Betrieb - der VR-Erntekredit
Mit dem VR-Erntekredit gewähren wir Ihnen einfach und flexibel einen finanziellen Spielraum. So entscheiden Sie selbst über die Verwendung der Kreditmittel. Sei es, dass Sie durch die flexible Inanspruchnahme Saatgut, Düngemittel, Pflanzen für einen möglichst hohen Ernteertrag finanzieren möchten, Vorteile gegenüber Händlern im Rahmen einer Skontogewährung nutzen oder die Erträge aus der Ernte vorfinanzieren möchten. Der VR-Erntekredit steht für Sie bereit.
Vorteile des VR-Erntekredites
- speziell für Landwirte
- flexible Inanspruchnahme
- günstiger Zins*
- Möglichkeit der jederzeitigen Rückführung
- einfache Beantragung
- kein Kontoführungsentgelt
Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch über unser Angebot. Dazu steht Ihnen Ihr Berater selbstverständlich zur Verfügung.
*Information zur Anpassung der Zinsgleitklausel für Erntekredite
Die Bank ist nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren berechtigt, den Sollzinssatz zu
erhöhen und in gleicher Weise verpflichtet, den Sollzinssatz zu senken. Die Berechtigung und
Verpflichtung der Bank zur Sollzinssatzänderung orientiert sich an einer Veränderung des
Referenzzinssatzes. Der Referenzzinssatz ist der am Ultimo des Vormonats ermittelte Durchschnittssatz des EURIBOR-Dreimonatsgeldes, der jeweils für den vorausgehenden Monat in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank veröffentlicht ist.
Die Entwicklung des Referenzzinssatzes wird die Bank regelmäßig halbjährlich (Juni und Dezember), jeweils zum Monatsende, überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mindestens 0,00 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss bzw. der letzten Sollzinsänderung bzw. bei Ablauf der Sollzinsfestschreibung verändert, wird die Bank den Vertragszins um die Änderung des Referenzzinssatzes in Prozentpunkten anpassen. Der absolute Abstand zwischen Referenzzins und Vertragszins bleibt somit erhalten. Ein negativer Referenzzinssatz wird wie null behandelt. Die Sollzinsänderung wird am Tag der Überprüfung der Referenzzinssatzänderung wirksam. Die Bank wird den Kreditnehmer in regelmäßigen Abständen von 6 Monaten, beginnend am Quartalsende, über die Anpassung unterrichten. Bei einer Sollzinsfestschreibung können Änderungen frühestens mit deren Ablauf erfolgen. Sofern keine neue Sollzinsvereinbarung getroffen wird, kann die Bank entweder den ursprünglich vereinbarten gebundenen Sollzins als veränderlichen Sollzinssatz fortgelten lassen oder den jeweiligen Durchschnittssatz für Kredite dieser Art, welcher im vorausgehenden Monat in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wurde, als veränderlichen Sollzinssatz zugrunde legen. Diesen Sollzinssatz überprüft die Bank anschließend nach den eingangs getroffenen Regelungen.
Bei Sollzinsänderungen bzw. Entgeltänderungen können die Leistungsraten entsprechend geändert werden. Sollzinsänderungen und dadurch erforderlich werdende Leistungsratenänderungen wird die Bank dem Kreditnehmer über den Kontoauszugdrucker mitteilen.