- Bargeldlos bezahlen
- Geld abheben im In- und Ausland
- Prepaid-Guthaben fürs Handy aufladen
Das Girokonto für junge Kunden
VR-GoToFuture für Ihren Start in die Zukunft
Das vollwertige, kostenfreie Girokonto. Mit dem Start in die Ausbildung oder in das Studium
wachsen auch die Ansprüche an die finanzielle Selbstständigkeit und somit an das Konto. Das
VR-GoToFuture führen wir kostenfrei bis zum 26. Geburtstag.
Zusätzlich können hier die Leistungen von der girocard, BasicCard (Prepaid-Kreditkarte) bis hin
zur goldenen Kreditkarte sowie das OnlineBanking oder Banking Apps in Anspruch genommen werden.
Verständlich erklärt: Girokonto
Quelle: Bundesverband der Deuschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (Stand: August 2017)
VR-GoToFuture - das vollwertige Girokonto
Vom 18. bis zum 26. Geburtstag
Sie verdienen Ihr eigenes Geld als Auszubildender oder jobben als Student. Dann brauchen Sie ein Girokonto, das zu Ihren individuellen Bedürfnissen passt. Unterhalt von den Eltern, BAföG, Semesterbeitrag: Mit Ihrem VR-GoToFuture haben Sie das alles im Griff. Nach Ihrer Ausbildung können Sie zwischen weiteren attraktiven Kontomodellen auswählen.
Ihre Vorteile mit dem VR-GoToFuture

- Das Konto passt sich flexibel Ihrer Lebensphase und Ihren Anforderungen an.
- Sie zahlen mit Ihrer girocard und BasicCard (ehemals Prepaid Kreditkarte) bargeldlos.
- Sie haben bequemen Zugang zum Online-Banking.
- Sie behalten durch die Kontoauszüge immer den Überblick.
- Sie laden das Prepaid-Guthaben Ihres Handys am Geldautomaten auf.
- Sie heben an den über 17.600 Geldautomaten der Volksbanken Raiffeisenbanken kostenlos bzw. kostengünstig Geld ab.
- Auch im europäischen Ausland heben Sie am Automaten Geld ab und bezahlen mit Ihrer girocard (Debitkarte) und BasicCard (ehemals Prepaid Kreditkarte).
- Gewährung eines Dispokredits ab Volljährigkeit**
- Kostenfrei ohne Nachweise bis zum 26. Geburtstag
* Bei allen teilnehmenden Volksbanken Raiffeisenbanken
** Eine eingeräumte Kontoüberziehung, bei dem das Konto ins Minus rutscht, kann erst bei Volljährigkeit eingerichtet werden.
Gesetzliche Regelungen
Für die Volksbank eG hat die Kundenberatung einen sehr hohen Stellenwert. Einzelne Aspekte der seit März 2016 wirksamen gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Angebot von Dispositionskrediten waren bei uns bereits zuvor gängige Praxis. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus bietet die Volksbank eG ihren Kunden ergänzende Informationen im Zusammenhang mit der Nutzung des Dispositionskredites.
Hinweis bei längerer Nutzung des Dispositionskredites
Wir möchten unsere Kunden stets über die für sie kostengünstigsten Finanzierungsalternativen informieren. Sollten Sie Ihre eingeräumte Kontoüberziehung über einen Zeitraum von drei Monaten zu durchschnittlich mehr als 50 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages in Anspruch nehmen, weisen wir Sie hierauf hin. Denn der Dispositionskredit dient dazu, die finanzielle Flexibilität kurzfristig zu verbessern und sollte lediglich kurzfristig genutzt werden. Für unsere Kunden, die den Dispositionskredit über einen längeren Zeitraum nutzen, existieren gegebenenfalls Kreditprodukte, die für den konkreten Finanzierungsbedarf kostengünstiger sind. Falls dies auf Sie zutrifft, macht der Hinweis Sie auf eine bereits längere Inanspruchnahme des Dispositionskredites aufmerksam und sensibilisiert Sie für die damit verbundenen Kosten. Wir übermitteln den Hinweis zeitgleich mit dem jeweils aktuellen Rechnungsabschluss, der unter anderem Angaben zu den angefallenen Sollzinsen enthält. Darüber hinaus enthält der Hinweis auch eine Angabe zum aktuellen Sollzinssatz der Volksbank eG für Dispositionskredite.
Die gesetzlichen Beratungspflichten
Bei Dispositionskrediten unterbreiten wir unseren Kunden ein Beratungsangebot, wenn sie ihre eingeräumte Kontoüberziehung
- ununterbrochen über einen Zeitraum von sechs Monaten in Anspruch genommen haben bzw.
- durchschnittlich in Höhe eines Betrages in Anspruch genommen haben, der 75 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages übersteigt.
Wir unterbreiten unseren Kunden bei einer geduldeten Überziehung ein Beratungsangebot, wenn
- die Kunden eine Überziehung ununterbrochen über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten in Anspruch genommen haben bzw.
- der durchschnittliche Überziehungsbetrag die Hälfte des durchschnittlichen monatlichen Geldeingangs innerhalb der letzten drei Monate auf dem Konto übersteigt.
In dem Beratungsgespräch werden – entsprechende Bonität vorausgesetzt – kostengünstigere Finanzierungsalternativen geprüft. Wir klären unsere betroffenen Kunden über die Folgen der weiteren Nutzung der Überziehungsmöglichkeiten auf und geben gegebenenfalls Hinweise zu weiteren, geeigneten Beratungseinrichtungen.
Häufige Fragen zum Girokonto für junge Kunden
Die Eltern bestimmen bis zur Volljährigkeit des Kindes das Limit, über das das Kind aus dem Guthaben auf dem Konto verfügen kann. Eine Kontoüberziehung, bei der das Konto ins Minus rutscht, kann erst bei Volljährigen eingeräumt werden.
Die Eltern entscheiden, wann das Konto mit den Funktionen eines Girokontos ausgestattet wird. Ab diesem Zeitpunkt kann der Jugendliche auch eine Überweisung durchführen.
Auf Wunsch erhalten die Eltern einen zusätzlichen Kontoauszug.
Zur Eröffnung Ihres Kontos benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und außerdem Ihre Steuer-Identifikationsnummer.