Behalten Sie Ihr langfristiges Ziel im Auge und nutzen Sie unsere nachrangige Einlage mit einer Laufzeit von 7 Jahren und einem Zinssatz von 3 % pro Jahr*.
Nachrangige Einlage
VR-Festzins Plus
Überblick
Bei der Nachrangigen Einlage handelt es sich um eine festverzinsliche Bankeinlage ohne Kursrisiko. Die Rückzahlung der Einlage erfolgt automatisch ohne Kündigung am Ende der Laufzeit. Für die gesamte Laufzeit garantieren wir Ihnen eine feste Verzinsung, die jeweils nachträglich zum 31.12. eines jeden Jahres ausgezahlt wird. Unabhängig von der Entwicklung des Geld- und Kapitalmarktes weist Ihr eingezahltes Kapital aufgrund der festen Zinszahlungen stets eine positive Entwicklung auf.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
- Laufzeit 7 Jahre
- Mindestanlagebetrag: 25.000 Euro
- 100.000 Euro pro Person Maximalanlagebetrag
- Anlagebetrag ist in einer Stückelung von
1 T€ möglich, z. B. 26 T€, 27 T€, 28 T€ usw. - Nachrangige Einlage; keine vorzeitige Verfügbarkeit
möglich
- Keine Kosten oder Gebühren (keine Kauf- oder Verkaufsprovision, keine Depotgebühren)
- Jährliche Zinszahlung erfolgt zum Ende des Kalenderjahres
- Automatische Kontogutschrift bei Fälligkeit
(Zinsen und Kapital) ohne Kündigung
Bonitäts- und Nachrangrisiko:
Die Rückzahlung der Einlage und die Zahlung der vereinbarten Zinsen sind von der Zahlungsfähigkeit der Bank abhängig. Ansprüche aus der nachrangigen Einlage werden im Falle der Insolvenz erst nach der Befriedigung der nicht nachrangigen Gläubiger erfüllt.
Institutsschutz/Einlagensicherung
Die Volksbank eG ist der BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG) und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR-SE) angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben sie die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben. (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Dadurch sind auch nachrangige Einlagen mittelbar geschützt. Ein Anspruch auf Institutsschutz besteht nicht. Im Falle einer Insolvenz hingegen unterliegen mit einer Nachrangabrede versehene Einlagen weder der durch die BVR-ISG gewährleisteten gesetzlichen Einlagensicherung noch dem zusätzlichen Einlagenschutz der BVRSE. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht daher nicht.
Kursrisiko/Zinsänderungsrisiko
Die nachrangige Einlage weist kein Kursrisiko auf. Der Zinssatz ist fest vereinbart. Dies gilt sowohl bei steigenden als auch bei fallenden Marktzinsen.
Fremdwährungsrisiko
Die nachrangige Einlage weist kein Fremdwährungsrisiko auf, da die Anlage auf Euro lautet.