- Schnelle und sichere Abwicklung
- Weltweites Korrespondenzbankennetz
- In fast allen Währungen zahlen
Internationaler Zahlungsverkehr
Weltweit schnell und sicher Zahlungen ausführen
Ein reibungsloser Zahlungsverkehr ist eine wichtige Voraussetzung für gute Beziehungen mit internationalen Geschäftspartnern. Wir wickeln Ihren Zahlungsverkehr auch über nationale Grenzen hinaus schnell, sicher und effizient ab.
Schnell und zuverlässig – europa- und weltweit
Ihre Zahlungsaufträge wickeln wir effizient über unser weltweites Netz an Korrespondenzbanken und über internationale Zahlungsverkehrssysteme ab. Egal ob in Euro oder Fremdwährung, wir führen Ihre internationalen Zahlungen schnell und zuverlässig aus. Zudem übernehmen wir für Sie den Einzug und die Einlösung von Schecks, die Sie uns zur Gutschrift oder zum Inkasso einreichen.
Zahlungen innerhalb Europas
Für Zahlungen in EU- und EWR-Staaten sowie bei Euro-Zahlungen in die Schweiz können Sie seit 2008 bzw. 2009 die SEPA-Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften nutzen, die nunmehr EU-Standard sind.
Internationaler Zahlungsverkehr
Bei allen Zahlungen,
- die in Länder außerhalb der EU und des EWR gehen,
- die in Schweizer Franken (CHF) in die Schweiz gehen,
- deren Überweisungsbetrag nicht in Euro angegeben wird,
- bei denen Sie nicht IBAN und BIC verwenden,
- für die Sonderwünsche bei der Ausführung bestehen,
unterstützen wir Sie zum Beispiel mit dem Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr. Selbstverständlich können Sie uns Ihre Zahlungsaufträge in das Ausland auch elektronisch einreichen. Die außenwirtschaftliche Meldung ist seit September 2013 nur noch elektronisch direkt bei der Deutschen Bundesbank möglich. Zu Fragen des Meldewesens wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Bundesbank.
Bitte beachten Sie die bestehende Meldepflicht gemäß der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) bei Zahlungen von mehr als 12.500 Euro.
Bei Auslandszahlungen nach Indien
Zusätzlich zur Kontonummer muss der IFSC (Indian Financial System Code) zur Indentifizierung der Empfängerbank und -filiale in Indien, bei welcher das Empfängerkonto geführt wird, angegeben werden. Der IFS Code besteht aus den ersten 4 Buchstaben des BIC-Codes der Empfängerbank, danach folgt eine 7-stellige Zahlen- oder Buchstabenfolge.
Der IFS Code muss nach einer Leerstelle hinter der Kontonummer des Empfängers erfasst werden. Bei Zahlungen geben Sie bitte den Verwendungszweck immer vollständig und in englischer Sprache an.
Land: Vereinigte Arabische Emirate
Bei Zahlungen in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) ergibt sich ab dem 01.01.2018 folgende Änderung:
Bei allen Zahlungen, unabhängig von der Währung, ist zwingend die Angabe eines dreistelligen alphabethischen „Purpoae of Payment Codes" (kurz: Purpose Code), welcher das Grundgeschäft beschreibt, erforderlich.
Nach Vorgabe der Zentralbank der Vereinigten Arabischen Emirate muss der entsprechende Purpose Code in der ersten Zeile des Verwendungszwecks angegeben werden. Bei Nichtangabe des Purpose Codes kann es zu kostenpflichtigen Rückgaben bzw. Nachfragen aus dem Ausland und zu Verzögerungen bei der Zahlungsabwicklung kommen.
Änderungen bei der Entgeltregelung für Auslandszahlungen innerhalb der EU/EWR-Länder Zahlungsabwicklung - Entgelterklärung
Mit Inkrafttreten der zweiten Zahlungsdienstrichtlinie PSD II ergeben sich Änderungen für die
Entgeltregelungen bei Auslandszahlungen. Für alle Zahlung, die innerhalb der EU/EWR-Länder ausgeführt werden, gilt unabhängig von der gezahlten Währung, folgende neue Regelung hinsichtlich der Entgelte:
- Die Standard-Entgeltregelung ist die Entgeltteilung („SHA“).
- Die Übernahme aller Überweisungsentgelte durch den Begünstigten („BEN“) ist nicht mehr zulässig.
- Die Entgeltregelung „OUR“ (der Zahler übernimmt alle Entgelte) ist als Ausnahmeregelung möglich: Wenn Sie die volle Entgeltübernahme explizit wünschen, ist eine einmalige schriftliche Entgelterklärung notwendig. Nach Abgabe dieser Erklärung können Sie bei allen künftigen Auslandszahlungen innerhalb der EU/EWR-Länder frei wählen, ob für die jeweilige Zahlung eine Entgeltteilung oder eine volle Kostenübernahme gewünscht ist.
Bei Zahlungen in Euro in Deutschland, die EU-Länder, die EWR-Länder Island, Lichtenstein und Norwegen sowie in einigen Länder, die nicht der EU-Verordnung unterliegen, empfehlen wir die Sepa-Zahlung. Es ergeben sich keine Änderungen hinsichtlich der Entgeltregelung. Zahlungen außerhalb der EU-/EWRStaaten sowie Zahlungen in Fremdwährungen sind von den oben genannten Änderungen nicht betroffen. Hier haben Sie nach wie vor die Wahl zwischen den genannten Entgeltregelungen.
Für eine reibungslose Zahlungsabwicklung bitten wir Sie uns die Vereinbarung unterschrieben zurückzusenden. Ohne diese Erklärung ist eine Zahlungsausführung nicht möglich.
Bei Fragen können Sie gern mit uns Kontakt aufnehmen.